Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektroindustrie Österreich und folgende Zusätze:
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Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
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Sofern nicht auftragsspezifisch vereinbart erfolgt die Lieferung exWorks zuzüglich Kosten für Verpackung und Versicherung nach tatsächlichem Aufwand.
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Die angegebene Lieferzeit gilt vorbehaltlich Zwischenverkauf.
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Für fällige, offene Rechnungen werden Verzugszinsen in der Höhe von Euribor + 8% p.a. verrechnet.
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Die Mahngebühr für fällige, offene Rechnungen beträgt EUR 56,- pro ausgestellter Mahnung zzgl. der Kosten für den Rechtsanwalt Gericht (ab 3. erfolgloser Mahnung).
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Alle gelieferten Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in Eigentum der MS-Control GmbH. Dies gilt auch für den Fall eines Wiederverkaufes.
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Ev. während eines Zahlungsverzuges auftretende Gewährleistungskosten trägt der Käufer.
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Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer das Recht, mit dem Auftrag verbundene Daten im eigenen Unternehmen zu speichern und (sofern erforderlich) an Subunternehmer weiterzuleiten. Die Weitergabe an unbeteiligte Dritte ist ausgeschlossen.
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Gerichtsstand ist Salzburg / Österreich.